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    Die 
    Entwicklung des Internetrechts 
    
     
    
    
    Text:
    
    
    Jens O. Brelle 
    
    und
    
    Denise Jurack    
    Bild: Gordon Bussiek/photocase.com 
     
    
      
     
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    2001 
     
    2001 hat das Bundeskabinett  den Gesetzesentwurf über „rechtliche 
    Rahmenbedingungen für den
    elektronischen Geschäftsverkehr" verabschiedet. Dieser wurde durch die
    E-Commerce-Richtlinie
    notwendig. Ziel der Europäischen Union war es laut Richtlinie, einen immer 
    engeren
    Zusammenschluss der europäischen Staaten und Völker zu schaffen, um den 
    wirtschaftlichen und
    sozialen Fortschritt zu sichern. Durch die Umsetzung der 
    E-Commerce-Richtlinie wurden Änderungen
    im Teledienstegesetz (TDG) und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 
    notwendig. Die größten
    Veränderungen lagen dabei im TDG. Mit der E-Commerce-Richtlinie sollte 
    unabhängig vom Standort
    des jeweiligen Servers, künftig das Recht des Mitgliedsstaates gelten, in 
    dem der Anbieter seine
    Niederlassung hat. Dieses so genannte „Herkunftslandprinzip" wurde im neuen 
    Paragrafen 4 TDG verankert.
    Neu geregelt wurde auch die „Verantwortlichkeit" in §§ 8 bis 11 TDG und die 
    „besonderen Pflichten für
    Diensteanbieter" in §§ 6,7 TDG. Des Weiteren wurde durch die 
    E-Commerce-Richtlinie festgelegt,
    dass auf elektronischem Wege abgeschlossene Verträge rechtsgültig sind und 
    unverlangt versandte
    Werbe-Emails als solche klar erkennbar sein müssen.  
     
    Mehr Sicherheit im Internet sollte es auch durch die Umsetzung der 
    Signaturrichtlinie durch das
    Formvorschriftenanpassungsgesetz geben. Dies brachte ebenfalls Änderungen im BGB 
    mit sich. Es
    wurden zwei neue Formarten in das BGB eingeführt. Zum einen die 
    elektronische Form (§ 126 a BGB)
    und zum anderen die Textform (§ 126 b BGB). Die elektronische Form steht von 
    da an der Schriftform
    gleich und kann sie auch grundsätzlich ersetzen, wenn sich aus dem Gesetz 
    nicht etwas anderes
    ergibt. Voraussetzung hierfür ist, dass das elektronische Dokument mit einer 
    qualifizierten
    elektronischen Signatur versehen ist.  
     
    Die Anforderungen an eine 
    qualifizierte elektronische Signatur
    sind im Signaturgesetz geregelt. Die Einführung der Textform sieht die 
    Fixierung einer Erklärung in
    lesbar zu machenden Zeichen in einem schriftlichen oder elektronischen 
    Dokument vor. Nicht mehr
    erforderlich ist dadurch eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift. 
    Aber auch hier gilt, dass die
    Textform  nur Verwendung findet, soweit dies ausdrücklich im Gesetz 
    vorgesehen ist.  
     
    Änderungen gab es in 2001 auch im Teledienstesdatenschutzgesetz (TDDSG). Der 
    Bundesrat
    befürchtete, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches 
    vom
    Bundesverfassungsgericht zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten 
    hinzugefügt wurde,
    missbraucht werden könnte und wandte sich deshalb an die Bundesregierung. 
    Diese sah die im
    TDDSG getroffenen Regelungen für ausreichend an. Dem Bürger soll es möglich 
    sein, seine Grund-
    und Persönlichkeitsrechte auch dann wahrzunehmen, wenn er sie öffentlich 
    äußert.
    Zur Stärkung der Urheberrechte entwickelte der Ministerrat eine 
    Multimedia-Richtlinie. Diese enthält
    Bestimmungen zur Harmonisierung des Vervielfältigungsrechts und seiner 
    Schranken, des Rechts der
    öffentlichen Wiedergabe und des Verbreiterungsrechts. Bereits 1997 hatte die 
    Europäische
    Kommission einen Vorschlag für eine solche Multimedia-Richtlinie vorgelegt. 
    Umzusetzen ist diese
    Richtlinie innerhalb von 18 Monaten. Durch eine fast wörtliche Übernahme 
    gelang dies im Jahr 2002. 
     
     
    
    2002 
     
    2002 wurde die Datenschutzrichtlinie für elektronische 
    Kommunikation und die Richtlinie für
    den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher verabschiedet. 
    Außerdem sah man
    Handlungsbedarf, den Missbrauch mit 0190er- und 0900er-Rufnummern durch Dialer im Internet
    einzudämmen. Mit einer Zweiten Verordnung zur Änderung der 
    Telekommunikations-
    Kundenschutzverordnung wurde man dem Kundenschutz aber nicht gerecht, so 
    dass ein zweiter
    Anlauf notwendig wurde. Das EU-Richtlinienpaket für elektronische 
    Kommunikationsdienste sollte die
    Änderungen des Telekommunikationsgesetzes herbeiführen. 
     
    Erleichterungen gibt es seit 2002 bei der Steuererklärung. Durch die 
    Steuerdaten-Übermittlungsverordnung wurde auch die elektronische Kommunikation mit den 
    Finanzämtern möglich.
    Das Fernabsatzgesetz wurde in diesem Jahr in das BGB überführt.
    Ein erster legaler Download-Service namens „popfile.de" wurde von Universal, 
    Sony und der Deutschen Telekom gegründet. Dort wurden Songs für 99 Cent angeboten und 
    damit die Urheberrechte
    der Künstler geschützt. 
     
     
    
    2003 
     
    Durch eine Neufassung des Jugendschutzes des Bundes und durch den 
    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder ist der Jugendmedienschutz neu geregelt 
    worden. Seitdem müssen Anbieter 
    jugendgefährdender
    Inhalte den Zugriff durch Minderjährige abwehren, zum Beispiel in dem sie 
    die nicht jugendfreien
    Inhalte nur noch zwischen 23 und 6 Uhr unverschlüsselt zeigen. 
     
    Zudem wurde die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet, 
    wodurch 
     
    das EU-Richtlinienpaket für elektronische Kommunikationsdienste sowie die 
    Datenschutzrichtlinie in
    nationales Recht umgesetzt wurde. 
     
    Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wirkte sich auch 
    auf das Recht im
    Internet aus, nämlich in Bezug auf Werbung unter Verwendung der 
    elektronischen Post, also Werbung
    per Email, sowie preisangabenrechtliche Einzelfragen im elektronischen 
    Geschäftsverkehr. Ebenfalls 2004 ist  das Gesetz zur Regelung des 
    Urheberrechts in der
    Informationsgesellschaft in Kraft getreten. Außerdem wagt man sich an den „Zweiten Korb" der 
    Urheberrechtsreform,
    mit Regelungen des Vergütungssystems, über das Stadium des 
    Referentenentwurfs kommt man
    allerdings in diesem Jahr noch nicht hinaus. 
     
     
    
    2004 
     
    Erstmals wurde 2004 überlegt, die Normen des Teledienste- mit dem Mediendiensterechts durch ein
    Telemediengesetz zusammenzufassen. Es folgte eine Diskussion über 
    weitere Schritte, zu einer Umsetzung kam es allerdings nicht.
    Die in der E-Commerce-Richtlinie noch ausgelassenen Bereiche der Bank- und
    Versicherungsgeschäfte wurden durch das Gesetz über den Fernabsatz von 
    Finanzdienstleistungen
    normiert. Dies geschah vor allem durch Änderungen des BGB und des
    Versicherungsvertragsgesetzes.  | 
    
      
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    Ausgabe 
    56 
    
    
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