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    MEDIENRECHT 
    Schutz der 
    Olympischen Ringe 
    
    
     
     
    
    
    TEXT:  
    
     JENS 
    O. BRELLE 
    BILD: PHOTOCASE.DE 
    
     
    
    
     
    Die 
    Olympischen Ringe gehen auf die Idee des Begründers der modernen Olympischen 
    Bewegung, Pierre de Coubertin, zurück, der in den fünf Ringen den 
    Zusammenschluss der fünf Kontinente und damit den sportlichen 
    Internationalismus durch die Olympischen Spiele ausdrücken wollte. Von den 
    Farben "gelb, blau, schwarz, grün und rot auf weißem Grund" ist zumindest 
    eine in jeder Länderfahne enthalten. Die Ringe umschließen damit alle 
    Völker.  
     
    Die Olympische Fahne wurde erstmals 1920 in Antwerpen aufgezogen. Seit 
    damals wird eine besondere Fahne, die vom Belgischen Olympischen Komitee 
    gestiftet wurde, bei der Schlussfeier der Spiele an den Bürgermeister der 
    nächsten gastgebenden Olympiastadt zur Aufbewahrung übergeben.  
     
    Die Devise "citius-altius-fortius" (schneller – höher – stärker) ist die 
    offizielle Devise der Olympischen Bewegung, geprägt vom französischen 
    Dominikanerpater Henri Didon 1891. Coubertin verband damit das ständige 
    Streben nach menschlicher Vervollkommnung über die hohe Leistung.  | 
    
    AUSGABE 39 
    "UND JETZT 
    – 
    DER SPORT" 
     
     
      
     
    
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    EDITORIAL VON BJÖRN 
    BRÜCKERHOFF 
    
    ÖFFENTLICH-RECHTLICHE ATHLETEN 
    FUSSBALL IST NICHT NUR 
    FÜR BLÖDIANE 
    SCHUTZ DER 
    OLYMPISCHEN RINGE 
    FÜNF FRAGEN/ZEHN 
    ANTWORTEN 
    WAS IST SPORT? 
    HELMUT HALLER: EIN LEBEN AM 
    BALL 
    MODERNE GLADIATOREN 
    NUR GOLD 
    GOLD-HEIDI 
    SCHLUCHTEN UND GRÄBEN ZUM TROTZ 
    SPORT ALS REALITÄTSMODELL 
    REITEN AUF DER WELLE 
    
     
    
    ALLE AUSGABEN IM ARCHIV 
    DAS REGISTER 
    ÜBER DIE GEGENWART 
    IMPRESSUM 
     
    
    
      
    
    
     
    
    
    
    
    
    
     
    
    
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    Im 
    Jahre 393 n. Chr. wurden die letzten antiken Olympischen Spiele gefeiert. 
    Kurz darauf verbot der christliche Kaiser Theo-dosius 
    I. jeglichen heid-nischen Kult in seinem Reich, 
    darunter auch die Olympischen Spiele. Es ist jedoch das Verdienst des jungen 
    französischen Adligen, Pierre de Coubertin (1863-1937), die Olympischen 
    Spiele als internationales Friedensfest neu begründet zu haben. Während die 
    Olym-pischen Sommerspiele 1896 in Athen ihre 
    Wiedererstehung feier-ten, sind die Olympischen 
    Winter-spiele erstmals 1924 in Chamonix, 
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    in
    den  französischen Alpen, abgehalten worden.  Bezeichnungen 
    und Symbol der Olympischen Spiele sind mittlerweile ausdrücklich gesetzlich 
    geschützt. Ohne Genehmigung des Internationalen 
    Olympischen Komitees (IOC) darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht 
    benutzen.  
     
    Mit Gesetz vom 31. März 2004 hat der Bundestag den Schutz des olympischen 
    Emblems (Olympische Ringe) und der olympischen Bezeichnungen beschlossen. 
    Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Auch in der Olympischen 
    Charta ist der Schutz geregelt. 
    
     
     
    Das IOC vergibt die Spiele nur noch an Länder, die einen entsprechenden 
    Schutz gewährleisten. Das IOC verlangt von 
    Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie die 
    olympischen Bezeichnungen "Olympiade", "Olympia" oder "olympisch" geschützt 
    sind. Es ist nicht mehr zulässig, im Umfeld der 
    Spiele die Olympischen Ringe und Bezeichnungen in der Werbung zu verwenden.
    Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer 
    mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist daher künftig nicht mehr 
    möglich. 
     
     
    Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen 
    Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem IOC die Verwertung der 
    Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte 
    "Olympia", "olympisch" und "Olympiade". Geschützt ist auch das olympische 
    Emblem, bestehend aus den fünf ineinander verschlungenen Ringen. Die Farben 
    des Symbols sind blau, gelb, schwarz, grün und rot. Der Schutz besteht aber 
    unabhängig davon, ob die Ringe einfarbig oder mehrfarbig dargestellt sind. 
    NOK und IOC haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe 
    und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten.  
     
    Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des 
    Begriffs "Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der 
    Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle 
    wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder 
    Chor-Olympiaden. 
     
    Die Olympischen Ringe dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC und NOK) 
    generell nicht zur Kennzeichen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. durch Anbringen auf 
    der Verpackung oder zum Ausschmücken einer Vereinszeitschrift),
    in der Werbung 
    für Waren oder Dienstleistungen, als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung 
    einer Veranstaltung oder für 
    Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen verwendet werden. 
    Verboten ist auch die Benutzung von Emblemen, die mit den olympischen Ringen 
    verwechselt werden könnten.  
     
    Die olympischen Bezeichnungen dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC 
    und NOK) dann nicht zur 
    Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen oder
    als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung 
    einer gewerbsmäßigen Veranstaltung
    verwendet werden, wenn die Gefahr von Verwechslungen besteht.
     
    
     
    So können wohl die "Olympiade der edlen Weine" oder etwa die "Sex-Olympiade" 
    Schwierigkeiten mit dem NOK bekommen. Hingegen wird der mittelständische 
    Betrieb, der seit über zwanzig Jahren Federtaschen mit dem Namen "Olympia" 
    auf den Markt bringt, keine Lizenzgebühren zu bezahlen haben. Die 
    Einschränkung des Verwendungsverbots der olympischen Bezeichnungen auf 
    gewerbsmäßige Veranstaltungen erleichtert auch die Situation für Vereine.
     
     
    Wer die Olympischen Ringe oder olympische Bezeichnungen oder mit ihnen zu 
    verwechselnde Symbole oder Begriffe verwendet, kann vom IOC oder NOK auf 
    Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadenersatzansprüche können im 
    Wege der so genannten Lizenzanalogie berechnet werden, d.h. es kann das 
    gefordert werden, was normalerweise von einem rechtmäßigen Nutzer als 
    Lizenzgebühr für die Verwendung der Ringe oder der geschützten Begriffe in 
    einem entsprechenden Fall berechnet worden wäre.  
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