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    Wer ist Chad Kroski? 
     
    
     
    
    
     
    Text: 
    
    
    
    Jens O. Brelle 
     Illustration: Photocase.com/BB 
    
    
     
    „Wer ist Chad Kroski?“ Mit dieser Frage führte T-Mobile in seiner Kampagne 
    zu „web’n’walk“ viele Internetuser und Fernsehzuschauer an der Nase herum. 
    Nein, die Figur ist kein amerikanischer Autor oder Weblogger .“Chad Kroski“ 
    ist lediglich eine Erfindung der Werbeagentur Saatchi&Saatchi. 
     
    T-Mobile startete Anfang Juli 2005 die Below-the-Line-Kampagne "web'n'walk": 
    Chad Kroski (eigentlich Charaijev Alexander Kroski) ist ein fiktiver 
    Bestsellerautor, der dem T-Mobile-Werbespot entsprungen ist. Dieser lief 
    erstmalig am ersten Juli 2005 im deutschen Fernsehen. In kürzester Zeit 
    entwickelte sich ein wahrer Kult um die virtuelle Figur. Die Frage „Wer ist 
    Chad Kroski?“ wurde in unzähligen Weblogs heiß diskutiert. Der Hype ging 
    sogar soweit, dass in Buchhandlungen nach Titeln des angeblichen Autors 
    gefragt wurde. 
     
    Handlung des Werbespots (Aus „ Wikipedia“, der freien Enzyklopädie):
    "In einer Bar 
    lernen sich die beiden Singles Anna und Steve kennen. Als ihnen die 
    Gesprächsthemen ausgehen, schweift Annas Blick auf ein Buch von Chad Kroski, 
    das in der Tasche von Steve steckt. Anna fragt sich in Gedanken: "Wer um 
    Himmels Willen ist Chad Kroski?" und verschwindet daraufhin mit einer kurzen 
    Entschuldigung auf die Toilette. Dort greift sie ihr Smartphone und tippt 
    "Chad Kroski" bei Google ein, woraufhin ihr dieser als Bestsellerautor 
    ausgegeben wird. Mit diesem Wissen kehrt sie zu Steve zurück und der Flirt 
    nimmt ein glückliches Ende....". 
     
    Offenbar war T-Mobile jedoch das Eigenleben der eigenen Werbefigur 
    nicht recht geheuer. Weblogger berichteten davon, dass die offizielle Domain 
    "chadkroski.de" zeitweise abgeschaltet wurde. T-Mobile hat zusätzlich den 
    Betreiber der Domain "chadkroski.com" kostenpflichtig abgemahnt und zur 
    Herausgabe der Domain aufgefordert. Der begeisterte „Chad Kroski“-Fan 
    betrieb dort ein eigenes Forum zum Thema „Chad Kroski“. Mit der Abmahnung 
    und einem festgesetzten Streitwert von 50.000 Euro wurde er jedoch dazu 
    gezwungen, die Domain zur Löschung freizugeben.  
     
    T-Mobile machte marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche an der Figur 
    "Chad Kroski" geltend. Rechtlich sind diese Ansprüche jedoch zweifelhaft. 
    Denn es ist in der juristischen Fachwelt sehr unklar, ob überhaupt 
    Werktitelschutz an fiktiven Werbefiguren entstehen kann. 
     
    Das Bestehen eines kennzeichenrechtlichen Werktitelschutzes an den Namen 
    fiktiver Figuren wurde bislang weder im juristischen Schrifttum noch in der 
    Rechtsprechung im Einzelnen untersucht. Die Diskussion beschränkt sich 
    zumeist auf die urheberrechtliche Problemstellung und untersucht den 
    Werktitelschutz fiktiver Figuren entweder als einen akzessorischen Teil des 
    Urheberrechtsschutzes oder beschränkt den Werktitelschutz auf den 
    Titelschutz des urheberrechtlich geschützten Werkes, wie des Films 
    oder Romans, in dem die fiktive Figur eine handelnde Rolle spielt. 
     
    Die Rechtsfrage nach einem kennzeichenrechtlichen Werktitelschutz an dem 
    Namen einer fiktiven Figur ist von der Frage nach dem Titelschutz für das 
    urheberrechtlich geschützte Werk, in dem die fiktive Figur als handelnde 
    Rolle erscheint, zu unterscheiden. Die Frage, ob eine fiktive Figur eines 
    Werks, die als Comic oder Charakter einer vielfältigen Kommerzialisierung 
    zugänglich ist, als solche ein titelfähiges Werk im kennzeichenrechtlichen 
    Sinne darstellt, ist im juristischen Schrifttum umstritten. 
    Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert dazu nicht. 
     
    Die kennzeichenrechtliche Problematik des 
    Werktitelschutzes von fiktiven Figuren steht jedoch im Kontext zur 
    Reichweite des Namensschutzes, zum markengesetzlichen Rechtsschutz 
    gemeinfreier Marken und grundsätzlich zur Anerkennung eines 
    immaterialgüterrechtlichen Schutzes eines „charakter right“ (z. B. Elvis 
    Presley, Marlene Dietrich) innerhalb des Persönlichkeitsrechtsschutzes sowie 
    allgemein zum Rechtsrahmen des Merchandising. 
     
    Der Werktitelschutzes von fiktiven Figuren ist daher an Hand der dort 
    geltenden allgemeinen Maßstäbe zu beurteilen. Erst am 27. Juli 2005 meldete 
    T-Mobile eine Wortmarke „Chad Kroski“ beim Deutschen Patent- und Markenamt 
    (DPMA) in München an (Reg.-Nr.: 30544949.4). Waren- und 
    Dienstleistungsklassen: Telekommunikation, Unterhaltung, Werbung, 
    Druckererzeugnisse und technische Geräte. 
     
    Bleibt nur die Frage: "Wer um Himmels Willen ist Chad 
    Kroski?"  
     
     
    Quellen:  
    
     ChadKroski.de 
     Chad 
    denkt laut 
     T-Mobile-Pressemitteilung 
     Art-Lawyer 
    #actuals: Dt. Telekom mahnt Chad-Kroski-Domain ab  | 
    
    AUSGABE 46 
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