  | 
    
  
    | 
     
    
      
     
     
    
    Klauen erlaubt 
     
    
     
    
    
     
    Text: 
    
    
    Kai Haller   Bild: 
    Photocase.com 
    
    
    
     
    
    
    Mit 
    
    zunehmender Verbreitung des Internets wird in 
    den Medien immer häufiger auf die 
    Bedeutung von Urheberrechten oder Copyrights 
    hingewiesen. Kreative sind in den wenigsten Fällen zu 
    Scherzen aufgelegt, wenn ihre Rechte auf geistiges Eigentum 
    durch Plagiatoren verletzt werden. 
    Besonders in der 
    Musikbranche kommt es immer wieder zu Gerichtsverfahren aufgrund von 
    Urheberrechtsverletzungen. Dies hat einen einfachen und verständlichen Grund:
    
    Meistens ist Ideenklau einfacher als eigene Ideen zu haben. Ein hoher 
    Widererkennungsgrad bedeutet meistens Erfolg. Das wiederum bedeutet Geld, 
    viel Geld – jedoch nicht für den geistigen Eigentümer. Der Schutz von 
    Urheberrechten ist in einem solchen Fall absolut gerechtfertigt und muss 
    gesetzlich geregelt sein. Der Urheber kann so seine Rechte per Klage vor 
    Gericht einfordern. 
     
    Das ist eine Sicht der Dinge. Es stellt sich die Frage: Können 
    vorhandene musikalische Werke nicht auch weiterentwickelt, geremixt oder neu 
    erfunden werden, ohne dass dabei der Gedanke an Urheberrechtsverletzungen 
    Priorität hat? Diese Idee ist – zugegeben – etwas 
    abstrakt und keinesfalls die Norm. Man stelle sich jedoch folgendes vor:
    Einzig und allein die Kreativität eines Künstlers lässt Vorhandenes 
    neu beziehungsweise anders, interessanter erscheinen. So anders, so neu, so 
    interessant. Leider stehen dieser Idee in den meisten Fällen die 
    Urheberrechte entgegen. 
     
    Vielleicht 
    eine naive Sicht der Dinge, an diesem Punkt ausschließlich an die 
    Kreativität zu appellieren und alles andere auszublenden (wie zum Beispiel 
    die Urheberrechte und das damit verbundene Geld). Stimmt. Geld spielt immer 
    eine Rolle in unserer Gesellschaft. So bleibt zusammenfassend festzustellen,
    dass fast jedes musikalische Werk 
    oder einzelne Teile des Werks unter den Schutz des Urheberrechts fallen und 
    jeder Musiker besser beraten ist, seine eigenen Stücke zu komponieren. Dies 
    ist zweifelsohne die kreativste Form von Arbeit. Dennoch sollte anderen 
    Formen der Musikkomposition nicht völlig die Legalität abgesprochen werden. 
    Letztendlich ist nämlich jeder kreativ. Auch dann, wenn Vorhandenes 
    weiterverarbeitet wird. 
     
    Damit diese ungewöhnliche Form von Kreativität nicht vollkommen von den 
    Verfechtern der Urheberrechte ins Abseits gedrängt wird, ist die 
    Musikplattform  
     ccMixter.org ins Leben gerufen worden.  | 
    
    AUSGABE 46 
    DAS SOZIALE NETZ 
     
     
      
     
    
    STARTSEITE 
    
     
    EDITORIAL VON BJÖRN 
    BRÜCKERHOFF 
    RELAUNCH MIT MENSCH 
    MENSCH UND MEDIEN 
    DAS STARBUCKS-PRINZIP 
    OFFLINE NICHT VERFÜGBAR 
    WER IST CHAD KROSKI? 
    KLEINE 
    TELEFONREVOLUTION 
    
    RETTET DIE NERVEN 
    NICHTS ALS GESPENSTER 
    KLAUEN ERLAUBT 
    
    
    ZUM THEMA IN ÄLTEREN 
    AUSGABEN 
     
     
    NEWSLETTER 
    
    ALLE AUSGABEN 
    IN STICHWORTEN 
    ÜBER DAS MAGAZIN 
     
    IMPRESSUM 
     
    
    
      
    
    
     
    
    
    
    
    
    
      | 
    
  
    | 
     
    
    ccMixter 
    bezeichnet sich selbst als musikalische Remix-Gemeinde.
    Sämtliche Songs, Remixes und Samples auf der Website sind durch 
    
     
     Creative Commons
    
    lizenziert. Deswegen besteht für den Benutzer der Plattform die 
    Möglichkeit, das ange-botene Musikmaterial kostenlos und rechtlich legal 
    herunter zu ladenund weiter zu verarbeiten. Außerdem dient ccMixter 
    als
    
    Filesharing-Plattform.
    ccMixter stellt aber auch heraus, dass einige 
    Musikstücke besonderen Restriktionen unterliegen. Grund dafür ist die 
    Vielfalt der Lizenzen, die von Creative Commons angeboten werden. Hier ist 
    dann doch Vorsicht geboten. Zur Aufklärung des genauen rechtlichen 
    Sachverhalts dient dabei die Beschreibung der Lizenz, die hinter jedem Song 
    oder Sample als Link angezeigt wird.  
     
    Sogar die 
    weltbekannten Rapper Beastie Boys oder Chuck D von Public Enemy stellen 
    Samples ihrer Stimmen mit CC-Lizenzen bei ccMixter ein. 
    
    
    Diese Samples kann ebenfalls jeder in eigene Kom-positionen einbauen. 
    Legal Stimmen der Megastars Beastie Boys für eigene Kompositionen nutzen zu
    dürfen, ist für jeden überzeugten Musikproduzenten eine große 
    Herausforderung. Der Beigeschmack dieser Option 
    liegt im Detail.  Zwar 
    können diese Musikstücke unter Musikliebhabern legal getauscht, jedoch nicht 
    für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Uncharmant ausgedrückt könnte dazu 
    noch angemerkt werden:  | 
    
      | 
    
  
    | 
     
    Creative Commons (CC)  ist eine
    
    Nonprofit-Organisation, die flexible Urheberrechts-Lizenzen zur 
    Verfügung stellt, um kreative Tätigkeiten zu unterstützen. Aus Sicht von 
    CC gleiten Debatten über die Kontrolle von Kreativität allzu oft ins 
    Extreme. Auf der einen Seite stehen die Befürworter der totalen Kontrolle. 
    In dieser Welt unterliegt jeder einzelne Arbeitsschritt der Regulation. Es 
    heißt dann nur: Alle Rechte vorbehalten – all rights reserved. Auf der 
    anderen Seite befindet sich die extreme Idee der Anarchie. Eine Welt, in der 
    Erschaffer in vielen Belangen eine enorme Bandbreite von Freiheit genießen 
    können, aber zugleich auch sehr einfach auszubeuten sind. Zwischen diesen 
    Fronten sehen sich die Commoner – wie sich die Fans der
    
    Creative Commons-Gemeinde selbst bezeichnen – positioniert. 
    Gleichgewicht, Kompromisse und Mäßigung bezogen auf ein moderates 
    Urheberrechtssystem sind ihre Ziele.
    
    Darunter verstehen die Commoner ein System, welches auf gerechten Weg 
    Innovation nicht unterbindet und
    
    zugleich Schutz für Kreativität bietet. CC benutzt also Privatrechte um auf Basis dieser öffentliche Güter 
    herzustellen. Dabei werden kreative Arbeiten Einzelner teilweise frei 
    nutzbar für Jedermann. Zu vergleichen ist dieser Prozess vielleicht mit der 
    Open Source-Bewegung und der freien Softwareentwicklung. CC bietet so dem 
    kreativen Urheber das Beste beider Welten, um ihn einerseits bestmöglich zu 
    schützen, und andererseits die zum Teil freie Weiterverwendung von kreativ 
    Erschaffenem zu fördern. Aus diesem Grund lautet der Slogan von Creative 
    Commons: Einige Rechte vorbehalten – some rights reserved.  | 
    
  
    
      | 
    
  
    | 
     
    Entdecken die Beastie Boys eine gelungene 
    Interpretation ihrer zur Verfügung gestellten Samples in Form eines neuen 
    Songs auf ccMixter, werden sie sicher zugreifen. Das heißt dann eventuell: 
    Der kreative Produzent bekommt Geld, die Beastie Boys die Rechte am Song und 
    somit nach seiner Veröffentlichung noch mehr Geld. Der Fairness halber muss 
    an diesem Punkt erwähnt werden, dass ebenso unbekannte Künstler ihre Songs 
    oder Samples mit Lizenzen versehen, durch die kommerzielle Vermarktung 
    untersagt wird. 
     
    Sollte es aufgrund von lukrativen Angeboten seitens der Musikindustrie doch 
    zur Kommerzialisierung von ccMixter Songs kommen, existiert folgendes 
    Problem: Dieser Schritt kann nur im Einverständnis aller beteiligten 
    Künstler vollzogen werden. Die Rechte des Songs liegen beim Produzenten. 
    Jedoch liegen die Rechte der verwendeten Samples immer noch bei dem 
    Original-Künstler. Ausschlag gibt an dieser Stelle die jeweilige Lizenz der 
    verwendeten Samples. Sie definiert, inwiefern die Möglichkeit einer 
    kommerziellen Nutzung besteht.
    
    Aber da ccMixter zu einem Großteil von unbekannten Künstlern genutzt wird, 
    ist nahezu allen Mitstreitern daran gelegen, irgendwann einmal Profit 
    aus ihrer Arbeit zu schlagen. Und welcher Hobby-Musikfreak lässt sich eine 
    finanziell reizvolle Offerte aus der Musikindustrie entgehen? Das Bedürfnis 
    nach Erfolg, Anerkennung und finanzieller Unabhängigkeit liegt in
    
    der Natur des Menschen. Einigung ist hier das Zauberwort. Und: Es 
    geht in einem solchen Fall nicht, wie eingangs erwähnt, ausschließlich um 
    die Kreativität. Für die Macher von ccMixter sind diese Probleme 
    nebensächlich. Ihnen dient die Plattform als Instrument, musikalische 
    Kreativität
    
    zu fördern respektive den Bekanntheitsgrad von Creative Commons-Lizenzen zu 
    steigern. 
     
    Missbrauch wird mit ccMixter aber dennoch betrieben. Nach dem Motto „Viele
    
    Augen sehen mehr als nur eines“ appelliert ccMixter an seine Nutzer, 
    eventuelle „schwarze Schafe“ sofort zu melden. Das sind in den meisten 
    Fällen Inhalte ohne CC-Lizenz:
    
    Wenn also zum Beispiel Samples von Michael Jackson ohne seine 
    Zustimmung zum Remix angeboten werden. In dieser Situation gilt nämlich die 
    gesetzliche Regelung des Urheberrechts. Solche Inhalte haben
    
    deshalb nichts bei ccMixter verloren. Eine Weiterverwertung dieser 
    Materialien ist gesetzlich verboten. 
     
    Es wäre wünschenswert, wenn die Plattform ccMixter trotz einiger 
    Schwachstellen Bestand haben und die Fangemeinde sich stetig vergrößern 
    würde. Durch sie wird nämlich 
    Kreativität gefördert und Neues erschaffen. Musik, die es sonst vielleicht 
    nie gegeben hätte. Musik, die zum Teil qualitativ hochwertig ist. Musik, die 
    früher oder später für Aufmerksamkeit in der kommerziellen Musikbranche 
    sorgen kann.   | 
    
  
    
      | 
    
  
    
    Sie können den kostenlosen 
    Newsletter des Magazins abonnieren,  
    um bei Veröffentlichung einer neuen Ausgabe direkt informiert zu 
    werden.  
     
    
     
     Wie 
    Sie den Newsletter bestellen können, erfahren Sie hier.  | 
    
  
    | 
      | 
    
  
    
    
      | 
  
  
    | 
      | 
  
  
    
      |